Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Anspruch, den Sie haben, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist und Sie es nicht nutzen können – etwa während der Reparatur. Sie stellt den Betrag dar, der Ihnen zusteht, weil Sie den Wagen für diese Zeit nicht nutzen können.
So macht man sie geltend:
• Der Gutachter dokumentiert die Dauer, in der das Fahrzeug nicht nutzbar ist.
• Es wird ermittelt, welchen Betrag pro Tag Sie je nach Fahrzeugklasse als Nutzungsausfall verlangen können (Markttabellen, Gutachtenbasis).
• Sie legen dies der gegnerischen Versicherung vor.
• Falls nötig, hilft das gutachterliche Gutachten bzw. eine Reparaturbestätigung als Nachweis.
(Quelle: Ingenieurbüro Fehl, GFZ Gutachter FAQs)